13. Die weitere Entwicklung in Hersfeld
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Die Absetzung des Presbyteriums war im April 1609 erfolgt. Aber noch im Oktober 1610 richtet Landgraf Moritz an die Einwohner von Hersfeld die Aufforderung, sich besser am heiligen Abendmahl und am Gottesdienst überhaupt zu beteiligen.
Die Hersfelder Stadtkirche
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Er moniert, „das der rechte Angestellte Gottesdinst bey unns noch schläfferig fortgehe, ... ." Das war kein Wunder, verließen doch zahlreiche Hersfelder Bürger allsonntäglich ihr „Fürstentum", dessen Grenze in südlicher Richtung damals kurz hinter Sieglos lag, um an den Gottesdiensten z.B. in Odensachsen teilzunehmen, die unter dem Schutz des Fuldaer Abtes nach dem lutherischen Ritus abgehalten wurden. |
Die Kirche von Odensachsen (Foto von Dr. Martin Lipphardt, Hamburg) Taufschale und -kanne aus Zinn in Odensachsen, ein Geschenk der Hersfelder Lutheraner an die Kirchengemeinde in Odensachsen für deren Aufnahme ihrer Hersfelder Glaubensbrüder (Foto von Dr. Michael Fleck, Bad Hersfeld) Umschrift des Kannendeckels: VON DEN HERSFELDER LUTHERANER VEREHRT 1713 (Foto von Dr. Michael Fleck, Bad Hersfeld) Nach Androhung solcher Gottesstrafen und unter dem behördlichen Zwang stzte sich natürlich die reformierte Lehrauffassung auch in Hersfeld durch. Im Jahre 1694 war man schon so unduldsam gegen die Lutherischen geworden, daß man nur solche Leute in das Hospital * aufnahm, die sich zum reformierten Glauben bekannten. Auch für den Freitisch des Gymnasiums kamen ausschließlich Kinder reformierter Eltern in Betracht. Erst 1785 wurde den Lutherischen in Hersfeld gestattet, eine besondere Abendmahlsfeier von einem Pfarrer ihres Bekenntnisses in der Stadtkirche halten zu lassen. Zu diesem Zweck kam der Pfarrer von Buchenau jährlich einmal nach Hersfeld. * Das Hospital war für die Aufnahme von Kranken, Armen und Alten 1239 von den Benediktinern gegründet worden und befand sich seit 1344 in städtischem Besitz. (1+2+3+4) Handschrift des Stadtarchivs Hersfeld, E XXXIV. 1. 1e Bl. 9 (5) Vergl.: Handschrift des Stadtarchivs Hersfeld, E XXXIV. 1. 1e Bl. 9 |
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